Berechnungen
Was muss man beachten?

Erben und Vererben

Bei der Weitergabe Ihres Vermögens geht es nicht nur um Zahlen, sondern auch um Emotionen. Ein strukturierter, vorausschauend geplanter Vermögensübergang bedarf aber in jedem Fall einiger Überlegungen, die der Sicherheit von Erblasser und Erben dienen. Folgendes gilt es zu bedenken:

Ihr Wille entscheidet.

Ihren letzten Willen können Sie in Ihrem Testament handschriftlich verfassen und unterfertigen. Das Testament sollte klar und deutlich regeln, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge arrangieren wollen. Bei komplexen Vermögen lassen Sie sich von einem/einer Expert:in unterstützen, der Sie fachkundig berät. Gerne empfehlen wir Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.

Das Testament verwahren.

Ihr Testament sollte gut verwahrt werden, entweder zu Hause oder beim Rechtsbeistand Ihres Vertrauens. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die u. U. von Ihrem wahren Willen abweichend entscheidet.

Streit vermeiden geht ganz einfach

Vereinbaren Sie einen Erbvertrag mit Ihren Erb:innen, so kann man im Vorfeld das Erbe gemeinsam aufteilen. Dieser Vertrag muss von einem/einer Notar:in beurkundet werden, insbesondere wenn Immobilien betroffen sind.

Vertrag ändern.

Der Vertrag kann, so er einmal geschlossen ist, nur unter Beteiligung aller Vertragsteilnehmer:innen geändert werden.

Immobilien tragen Lasten.

Mit der geerbten Immobilie übernehmen Sie auch deren Lasten, wie auch eine offene Finanzierung, anfallende Renovierungsarbeiten oder Erschließungskosten. Prüfen Sie vor dem Antritt, ob das Erbe für sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

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