Das Bestellerprinzip – Das sollten Sie wissen
Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie zur Miete und fragen sich, wer eigentlich die Kosten für den Immobilienmakler trägt? Seit dem 1. Juli 2023 haben sich die Vorgaben beim Bestellerprinzip geändert – wir geben Ihnen einen Überblick, was nun gilt.
Was versteht man unter dem Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip ist eine Regelung auf dem Immobilienmarkt, die besagt, dass die Person, die den Immobilienmakler beauftragt, auch die Provision für seine Dienstleistung trägt. Früher war es üblich, dass in den meisten Fällen der Mieter die Maklerprovision übernehmen musste. Das wurde jedoch als unfair empfunden und führte häufig zu hohen Kostenbelastungen für die Suchenden. Deshalb wurde das Bestellerprinzip eingeführt, um die Kosten gerechter zu verteilen. Seitdem ist es nicht mehr erlaubt, die Provision auf den Mieter abzuwälzen. Jetzt liegt die Kostenübernahme der Provision grundsätzlich bei demjenigen, der den Makler beauftragt hat – in der Regel dem Immobilieneigentümer bzw. Vermieter.
Wann gilt das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip gilt seit dem 1. Juli 2023 ausschließlich für Maklerverträge, die die Vermittlung von Mietwohnungen betreffen. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Wohnung sind, müssen Sie als Mieter die Provision in der Regel nicht mehr bezahlen. Für die Vermietung von Büros oder Geschäftsräumen gilt das Bestellerprinzip nicht. Auch beim Kauf von Immobilien kommt dieses Prinzip generell nicht zur Anwendung.
In diesem Fall zahlen Vermieter die Provision
Gemäß dem Bestellerprinzip müssen Vermieter die Provision für den Makler zahlen, wenn sie den Erstauftraggeber darstellen. Das bedeutet, dass der Vermieter den Makler beauftragt, einen geeigneten Mieter für seine Wohnung zu finden. In diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten für die Dienstleistung des Maklers. Für Mieter entfällt somit die übliche Provisionszahlung. Das Bestellerprinzip schützt Mieter vor zusätzlichen finanziellen Belastungen und erleichtert somit die Wohnungssuche erheblich.
Gibt es Fälle, in denen Mieter zahlen?
Gemäß dem Bestellerprinzip müssen Mieter die Provision für den Makler zahlen, wenn sie den Erstauftraggeber darstellen. Dies ist der Fall, wenn ein Mieter einen Makler beauftragt, eine passende Immobilie für ihn zu finden, die dem Makler bisher noch unbekannt ist. In solchen Fällen trägt der Mieter die Kosten für den Makler. Dieser Fall kommt nicht zustande, wenn der Makler eine Immobilie vermittelt, die er bereits in seinem Bestand hat. Das Bestellerprinzip bietet den Mieter somit die Möglichkeit, den Suchprozess aktiv zu gestalten.
Die Partner an Ihrer Seite
Die neuen Regelungen zum Bestellerprinzip sind eine positive Veränderung, die Ihnen als Mieter mehr finanzielle Entlastung und Freiheit bei der Immobiliensuche bietet. Wenn Sie weitere Fragen haben oder professionelle Unterstützung bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie benötigen, zögern Sie nicht, sich an unser Team von BAMBERGER IMMOBILIEN zu wenden. Unsere erfahrenen Immobilienmakler stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu beraten und Ihre Wünsche zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilienträume verwirklichen!
Anmerkung vom Unternehmen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und andere Geschlechtsidentitäten sind ausdrücklich mit eingeschlossen, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.