Grundriss, Thermostat, Geld und Energieskala als Symbole für die Nebenkosten beim Immobilienkauf

Welche Kosten fallen zusätzlich zum Kaufpreis an?

Neben dem Kaufpreis für die Liegenschaft fallen in Österreich weitere Kosten für den Erwerb an. Diese Nebenkosten setzen sich aus unterschiedlichen Elementen zusammen – einige können Sie selbst beeinflussen, andere jedoch nicht.

 

 

Kaufvertragserstellungskosten

Damit überhaupt ein rechtskräftiges Geschäft zustande kommen kann, muss ein:e Kaufvertragsersteller:in diesen erstellen, beglaubigen und die entsprechende Eintragung im Grundbuch veranlassen. Dafür und für die treuhänderische Abwicklung fallen in der Regel Kosten zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises zzgl. USt an.

Modellhaus auf einer Wiese als Dymbol für den Immobilienkauf

Eintragungsgebühr für Eigentumswechsel

Obwohl die/der Notar:in oder Rechtsanwalt:in die Eintragung im Grundbuch vorbereitet und beantragt, werden die Gebühren für diesen Vorgang zusätzlich zu den KV-Erstellungskosten abgerechnet. Das Grundbuchamt erhebt eine Eintragungsgebühr von 1,1% des Kaufpreises. Diese Eintragung ist unerlässlich, um das Eigentum an der Liegenschaft rechtlich abzusichern.

Eintragungsgebühr für Pfandrechte

Sofern Sie als Käufer:in für die Finanzierung Ihrer Liegenschaft einen Kredit aufnehmen müssen, wird die finanzierende Bank die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch als Absicherung fordern. Für diese Eintragung entstehen weitere Gebühren in Höhe von 1,2 % der Kreditsumme, die als Pfandrecht eingetragen werden. Hier haben Sie als Käufer:in gegebenenfalls ein wenig Spielraum: Je niedriger die eingetragene Kreditsumme, umso geringer fallen die Eintragungsgebühren aus.

Gebührenbefreiung seit März 2024

Seit dem 31.03.2024 sind Immobilientransaktionen von den Eintragungsgebühren (Pfandrecht und Grundbuch) befreit. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung. Grundvoraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Hauptwohnsitznutzung der erworbenen Immobilie.

Grunderwerbsteuer

Eine der ersten und bedeutendsten Nebenkosten ist die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer fällt immer beim Immobilienkauf an und beträgt in Österreich grundsätzlich 3,5 % der Kaufsumme. Die Ausnahme bilden Schenkungen und Erbschaften, auf die ein ermäßigter Steuersatz von 2 % erhoben wird.

Maklerprovision

Hat Sie ein:e Makler:in bei der Abwicklung des Immobilienkaufs unterstützt, fallen Maklergebühren an. Für die Leistungen dürfen Makler:innen in Österreich maximal 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer berechnen. Üblich ist, dass Makler:innen von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen vergütet werden. Andere Regelungen sind jedoch individuell möglich.

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