Moderne Wohnung mit Kamin

Was genau ist das Besteller:innenprinzip?

Das Besteller:innenprinzip tritt in Österreich voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft und lässt sich kurz mit den Worten „Wer bestellt, bezahlt“ zusammenfassen. Demnach wird die Übernahme der Maklerprovision bei Vermietungen gesetzlich neu geregelt.

Dies hat zur Folge, dass zukünftig derjenige die Maklercourtage zu zahlen hat, der den Auftrag erteilt.

Da die Auftraggeber:innen in den meisten Fällen die Vermieter:innen sind, stehen diese in der Pflicht, die Provision zu begleichen, wobei in Ausnahmefällen auch eine Übernahme seitens der Mieter:innen möglich ist.

Aktenordner für Unterlagen zur Miete und Nebenkosten

Für welche Immobilien- und Vermarktungsarten fällt es an?

Das Besteller:innenprinzip gilt für die Vermittlung von Mietimmobilien und setzt voraus, dass die Mieter:innen Privatpersonen sind. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die als Arbeitgeber:innen eine Mietimmobilie für ihre Arbeitnehmer suchen und hierzu Makler:innen engagieren. In diesem Fall greift das Besteller:innenprinzip nicht, da es sich hier um eine sogenannte Vermittlung an einen Gewerbetreibenden handelt und der Suchende zwar Mieter:innen, aber keine Privatperson ist.

Was sollte man dabei beachten?

Gemäß dem Besteller:innenprinzip beträgt die Makler:inprovision generell drei Bruttomonatsmieten, zuzüglich Mehrwertsteuer. Was viele Vermieter:innen jedoch nicht wissen: Die Kosten für eine:n Immobilienmakler:in lassen sich in der Regel steuerlich absetzen, sodass finanzielle Bedenken auch trotz der Gesetzesänderung keine Rolle spielen.

Warum ist es trotz des Besteller:innenprinzips sinnvoll, Makler:innen für den Kauf oder Verkauf zu engagieren?

Die Einführung des Besteller:innenprinzips soll grundsätzlich für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen, damit auch Durchschnittsverdienende die Chance erhalten, Maklerleistungen in Anspruch zu nehmen. Was als lobenswerter Ansatz gedacht ist, stellt Vermieter:innen vor Herausforderungen: Denn wenn diese sich aufgrund der zu erwartenden Kosten vor einer Maklerbeauftragung scheuen, müssen sämtliche Vermarktungsaufgaben ohne Fachkenntnis in Eigenregie getätigt werden. Das wiederum bedeutet nicht nur einen erheblichen Zeit-, sondern auch einen kostenträchtigen Mehraufwand hinsichtlich der Inserat-, Wege- und Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass aufgrund einer unzureichenden Bonitätsprüfung zahlungsunfähige Mieter:innen den Zuschlag erhalten, wodurch Vermieter mit Mietausfällen zu rechnen haben. Daher ist es durchaus empfehlenswert, vertrauensvolle Immobilienmakler:innen wie BAMBERGER IMMOBILIEN mit der Vermarktung zu beauftragen, um als Vermieter:innen keine Fehler zu begehen.

Frau Bamberger mit Kunden