Wissenswertes zum Bestellerprinzip in Österreich
Sie möchten sich über das Besteller:innenprinzip in Österreich informieren und erfahren, was es bei der Übernahme der Maklerprovision zu beachten gilt?
Wir von BAMBERGER IMMOBILIEN klären für Sie die wichtigsten Fragen rund um die neue Gesetzesregelung und erklären, warum es vor diesem Hintergrund dennoch sinnvoll ist, eine:n Immobilienmakler:in zu engagieren.
Was genau ist das Besteller:innenprinzip in Österreich?
Das Besteller:innenprinzip gilt in Österreich seit 1. Juli 2023 in Kraft und lässt sich kurz mit den Worten “Wer bestellt, bezahlt” zusammenfassen. Demnach wird die Übernahme der Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen gesetzlich geregelt.
Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich diejenige Partei die Maklerprovision zu zahlen hat, die den Auftrag zuerst erteilt.
Da die Auftraggeber:innen in den meisten Fällen die Vermieter:innen sind, stehen diese in der Pflicht, die Provision zu begleichen, wobei in Ausnahmefällen auch eine Übernahme seitens der Mieter:innen möglich ist.
Für welche Immobilien- und Vermarktungsarten fällt es an?
Das Besteller:innenprinzip in Österreich gilt für die Vermittlung von Mietimmobilien und setzt voraus, dass die Mieter:innen Privatpersonen sind. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die als Arbeitgeber:innen eine Mietimmobilie für ihre Arbeitnehmer suchen und hierzu Makler:innen engagieren. In diesem Fall greift das Besteller:innenprinzip nicht, da es sich hier um eine sogenannte Vermittlung an einen Gewerbetreibenden handelt und der Suchende zwar Mieter:innen, aber keine Privatperson ist.
Was sollte man dabei beachten?
Gemäß dem Besteller:innenprinzip beträgt die Makler:inprovision generell drei Bruttomonatsmieten, zuzüglich Mehrwertsteuer. Was viele Vermieter:innen jedoch nicht wissen: Die Kosten für eine:n Immobilienmakler:in lassen sich in der Regel steuerlich absetzen, sodass finanzielle Bedenken auch trotz der Gesetzesänderung keine Rolle spielen. Dies sollte im Einzelfall mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Warum ist es trotz des Besteller:innenprinzips sinnvoll, Makler:innen für den Kauf oder Verkauf zu engagieren?
Die Einführung des Besteller:innenprinzips in Österreich soll grundsätzlich für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen, damit auch Durchschnittsverdienende die Chance erhalten, Maklerleistungen in Anspruch zu nehmen. Was als lobenswerter Ansatz gedacht ist, stellt Vermieter:innen vor Herausforderungen: Denn wenn diese sich aufgrund der zu erwartenden Kosten vor einer Maklerbeauftragung scheuen, müssen sämtliche Vermarktungsaufgaben ohne Fachkenntnis in Eigenregie getätigt werden. Das wiederum bedeutet nicht nur einen erheblichen Zeit-, sondern auch einen kostenträchtigen Mehraufwand hinsichtlich der Inserat-, Wege- und Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass aufgrund einer unzureichenden Bonitätsprüfung zahlungsunfähige Mieter:innen den Zuschlag erhalten, wodurch Vermieter mit Mietausfällen zu rechnen haben. Daher ist es durchaus empfehlenswert, vertrauensvolle Immobilienmakler:innen wie BAMBERGER IMMOBILIEN mit der Vermarktung zu beauftragen, um als Vermieter:innen keine Fehler zu begehen.
Sie haben weiterführende Fragen zum Bestellerprinzip in Österreich oder wünschen sich eine eingehende Beratung durch unser erfahrenes Team?
Wir vom BAMBERGER IMMOBILIEN helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.
Unser Team freut sich auf Ihren Anruf unter +43 (0) 662 42 34 20. Auch können Sie uns eine E-Mail an office@bamberger-immobilien.at senden! Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne!