Wissenswertes rund um den Energieausweis
Sie möchten sich eingehend über das Thema Energieausweis informieren und erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie als Immobilieneigentümer:innen in diesem Zusammenhang haben?
Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis.
Die drei wichtigsten Fragen zum Energieausweis auf einen Blick
1. Warum benötigt man einen Energieausweis und besteht eine Pflicht?
In einem Energieausweis finden sich Angaben zur Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie, die potenziellen Immobilieninteressent:innen dabei helfen, den Energieverbrauch des Gebäudes auf einer realistischen Grundlage einzuschätzen. Als Immobilieneigentümer:innen sind Sie im Hinblick auf einen geplanten Verkauf oder eine Vermietung dazu verpflichtet, Ihren Kaufinteressent:innen beim Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorzulegen beziehungsweise unaufgefordert auszuhändigen. Zudem sollen laut dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) bereits im Immobilieninserat Angaben zur Energieeffizienz wie dem Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor enthalten sein. Ausgenommen von der Aushändigungspflicht sind unter anderem Ferienhäuser mit einem sehr geringen Jahresverbrauch, Häuser mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern sowie provisorisch errichtete Gebäude.
2. Welche Arten des Energieausweises gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Energieverbrauchs- und den Energiebedarfsausweis. Basis für die Berechnung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist der vollständige Energieverbrauch der letzten drei Jahre, da dieser dazu dient, das Nutzerverhalten der Bewohner:innen und Mieter:innen abzubilden. Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen lässt das Nutzerverhalten außer Acht und fußt stattdessen auf Daten bezüglich der Baukonstruktion, Anlagentechnik und Gebäudearchitektur, wodurch eine bewohner unabhängige Vergleichbarkeit gegeben ist. Doch welcher Ausweis ist nun für Sie der richtige? Pauschal lässt sich sagen, dass ein Verbrauchsausweis für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten empfehlenswert ist. Für Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser gilt: Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und entspricht das Gebäude demnach nicht der Wärmeschutzverordnung, ist ein Bedarfsenergieausweis für Sie als Eigentümer:innen verpflichtend.
3. Wer stellt einen solchen Energieausweis aus bzw. wo kann man ihn beschaffen?
Nicht jede:r Unternehmer:in ist in Österreich zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt. Zu den Gewerbetreibenden, die einen Energieausweis erstellen dürfen, zählen Heizungstechniker:innen, Baumeister:innen und Elektrotechniker:innen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Aber auch Ingenieure, Rauchfangkehrer:innen, Hafner:innen und Ziviltechniker:innen wie Architekt:innen, Wirtschaftsingenieure oder Gebäudetechniker:innen sind, abhängig von der Immobilienart, zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.
In unserer Funktion als Immobilienexpert:in, mit einem umfassenden Rundumservice, übernehmen wir für Sie bei BAMBERGER IMMOBILIEN ebenfalls die Beantragung des Energieausweises.
Die Ansprechpartner:innen an Ihrer Seite
Sie haben als Immobilieneigentümer:innen weiterführende Fragen zur Energieausweispflicht, den verschiedenen Ausweisarten oder benötigen Hilfe mit der Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie? Wir von BAMBERGER IMMOBILIEN sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.
Unser Team freut sich auf Ihren Anruf unter +43 (0) 662 42 34 20. Auch können Sie uns eine E-Mail an office@bamberger-immobilien.at senden! Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne!