Energieskala ist im Garten eines Hauses abgebildet

Die drei wichtigsten Fragen zum Energieausweis auf einen Blick

1. Warum benötigt man einen Energieausweis und besteht eine Pflicht?

In einem Energieausweis finden sich Angaben zur Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie, die potenziellen Immobilieninteressenten dabei helfen, den Energieverbrauch des Gebäudes auf einer realistischen Grundlage einzuschätzen. Als Immobilieneigentümer sind Sie im Hinblick auf einen geplanten Verkauf oder eine Vermietung dazu verpflichtet, Ihren Kaufinteressenten beim Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorzulegen beziehungsweise unaufgefordert auszuhändigen. Zudem sollen laut dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) bereits im Immobilieninserat Angaben zur Energieeffizienz wie dem Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor enthalten sein. Ausgenommen von der Aushändigungspflicht sind unter anderem Ferienhäuser mit einem sehr geringen Jahresverbrauch, Häuser mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern sowie provisorisch errichtete Gebäude.

Energieausweis für Wohngebäude und Geldscheine

2. Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Energieverbrauchs- und den Energiebedarfsausweis. Basis für die Berechnung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist der vollständige Energieverbrauch der letzten drei Jahre, da dieser dazu dient, das Nutzerverhalten der Bewohner und Mieter abzubilden. Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen lässt das Nutzerverhalten außer Acht und fußt stattdessen auf Daten bezüglich der Baukonstruktion, Anlagentechnik und Gebäudearchitektur, wodurch eine bewohner unabhängige Vergleichbarkeit gegeben ist. Doch welcher Ausweis ist nun für Sie der richtige? Pauschal lässt sich sagen, dass ein Verbrauchsausweis für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten empfehlenswert ist. Für Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser gilt: Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und entspricht das Gebäude demnach nicht der Wärmeschutzverordnung, ist ein Bedarfsenergieausweis für Sie als Eigentümer verpflichtend.

3. Wer stellt einen solchen Energieausweis aus bzw. wo kann man ihn beschaffen?

Nicht jeder Unternehmer ist in Österreich zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt. Zu den Gewerbetreibenden, die einen Energieausweis erstellen dürfen, zählen Heizungstechniker, Baumeister und Elektrotechniker, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Aber auch Ingenieure, Rauchfangkehrer, Hafner und Ziviltechniker wie Architekten, Wirtschaftsingenieure oder Gebäudetechniker sind, abhängig von der Immobilienart, zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.

In unserer Funktion als Immobilienexperten, mit einem umfassenden Rundumservice, übernehmen wir für Sie bei BAMBERGER IMMOBILIEN ebenfalls die Beantragung des Energieausweises.

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