Handschlag
Immobilien und Kaufvertrag

Der Immobilienkaufvertrag in Österreich

Für die Erstellung eines Immobilienkaufvertrages muss man in Österreich nicht unbedingt eine:n Notar:in in Anspruch nehmen. Jedoch muss der Vertrag von ihr/ihm beurkundet werden. Allerdings empfiehlt es sich auch, einen Kaufvertrage für Immobilien durch notarielle Unterstützung zu erstellen oder zu prüfen, um Vertragsfehler zu vermeiden. In diesem Beitrag wollen wir Wissenswertes zum Immobilienkaufvertrag zusammenstellen.

Der Inhalt eines Immobilienkaufvertrages

Der Kaufvertrag sollte einige wichtige Elemente enthalten, die eine klare Abwicklung des Verkaufs gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

  • Eine genaue Beschreibung der Immobilie mit Adresse und eine detaillierte Beschreibung der Ausstattung, sowie eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Heizölbestand etc.)
  • Der Kaufpreis und die vereinbarten Zahlungsmodalitäten
  • Vollständige Daten zu Verkäufer:in und Käufer:in
  • Eine genaue Beschreibung der Mängel der Immobilie sowie ggf. Gewährleistungsvereinbarungen
  • Der konkrete Übergabetermin der Immobilie
  • Eine Kostenvereinbarung für die Vertragserstellung und die Gebühren

Aufgepasst!

Die/der Verkäufer:in hat in Bezug auf Mängel an der Immobilie eine Aufklärungspflicht. Deshalb sollten alle Sachmängel bezüglich des Zustandes und evtl. Rechtsmängel, wie z. B. ein Vorkaufsrecht oder ein Veräußerungsverbot, im Vertrag genannt werden. Für den Fall, dass die/der Verkäufer:in ihr/ihm bekannte Mängel arglistig verschweigt, ist er der/dem Käufer:in zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Haftung für Sachmängel im Immobilienkaufvertrag ausgeschlossen wurde.

Die Eintragung im Grundbuch

Wenn der unterschriebene Immobilienkaufvertrag geprüft ist, muss die Eintragung der/des neuen Eigentümer:in der Immobilie in das Grundbuch vollzogen werden. Außerdem muss eine Kopie des Vertrages an das Finanzamt geschickt werden um den Steuerbescheid für die Grunderwerbssteuer auszustellen. Dabei ist die bezahlte Grunderwerbsteuer Voraussetzung dafür, dass der neue Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe

Zeitnah zur Grundbucheintragung wird in der Regel der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt. Dabei erfolgt die Zahlung meist auf ein Treuhandkonto eines Notars, jedoch nicht zwingenderweise. Nach Zahlungseingang auf dem Verkäuferkonto erfolgt die Übergabe der Immobilie an die/den Käufer:in, Hierbei werden die Modalitäten im Einzelnen idealerweise im Kaufvertrag festgelegt. Dabei kann eine Übergabe der Immobilie auch schon vor der Umschreibung im Grundbuch erfolgen.