Tierisch gut informiert: Ihr Recht als Haustierhalter:in im österreichischen Mietrecht
Wir, als Makler:innen, haben uns intensiv mit den Fragen rund um Haustiere in Mietverhältnissen beschäftigt, besonders wenn es sich um Ihre geliebten tierischen Begleiter handelt. Hier präsentieren wir Ihnen die wichtigen Informationen im österreichischen Mietrecht, die Sie als Haustierhalter:in kennen sollten. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten, um ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier in Ihrer gemieteten Wohnung zu ermöglichen.
Erlaubte Haustiere als Mieter:in:
- Generelle Haustierverbote im Mietvertrag sind unwirksam. Mieter:innen dürfen grundsätzlich Haustiere halten, selbst wenn der Vertrag solche Klauseln enthält.
- Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs besagt, dass Vermieter:innen die Haltung von Hunden oder Katzen nicht pauschal ablehnen dürfen.
- Kleintiere in Käfigen, Aquarien oder Terrarien, die den Hausfrieden nicht stören, dürfen normalerweise nicht verboten werden.
- Exotische, gefährliche oder giftige Tiere müssen nicht geduldet werden, und Listenhunde können im Mietvertrag verboten werden.
Wann dürfen Vermieter:innen Haustiere verbieten?
- Vermieter:innen können die Erlaubnis zur Haustierhaltung unter bestimmten Umständen zurückziehen, etwa bei schwerwiegenden Gründen wie anhaltenden Beschwerden von Nachbarn.
- Wenn der Mietvertrag keine Regelungen zur Haustierhaltung enthält, sind Hunde, Katzen und Kleintiere normalerweise erlaubt, sofern sie nicht die Lebensqualität der Nachbarn beeinträchtigen.
- Wenn Haustiere die Wohnqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigen, kann der Vermieter ein Haltungsverbot durchsetzen.
Miete, Nebenkosten & Kaution
- Vermieter:innen dürfen Mietern keine höheren Kosten wegen Haustieren auferlegen.
- Vermieter:innen können die Kaution einbehalten, wenn nachweisbare Schäden durch Haustiere verursacht wurden.
- Vermieter:innen können einen Mietvertrag nur gerichtlich kündigen, wenn sie berechtigte Kündigungsgründe nachweisen können, wie erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität der Nachbarn.
Bei rechtlichen Fragen zur Haustierhaltung in Mietverhältnissen können sich Mieter:innen an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung oder das Bezirksgericht wenden. Individuelle Beratung wird in solchen Fällen empfohlen.