
Das Ende der KIM-Verordnung
Ein neues Kapitel für Käufer:innen in der Immobilienbranche
Mit dem Wegfall der KIM-Verordnung Ende Juni 2025 steht die österreichische Immobilienbranche vor einem bedeutenden Wandel. Die Verordnung war seit 2022 in Anwendung und verfolgte das Ziel, die Finanzstabilität zu erhöhen und übermäßige Immobilienkredite einzuschränken.
Durch den Wegfall der KIM-Verordnung stehen Veränderungen bei der Baufinanzierung und bei Hypothekendarlehen bevor. Sowohl Kreditnehmer:innen als auch Banken müssen sich auf diese Anpassungen einstellen. In diesem Beitrag fassen wir für Sie zusammen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die Kreditvergabe, Zinssätze und Tilgungspläne haben werden.
Was ist die KIM-Verordnung?
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) trat in Kraft, um klare Richtlinien für Kredite festzulegen und eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität zu verhindern. Unter anderem werden darin Vorgaben für die Kreditvergabe definiert, um eine Überschuldung der Kreditnehmer:innen zu verhindern und die Stabilität des Finanzmarktes zu fördern.
Die KIM-Verordnung umfasst folgende Regelungen:
- Beleihungsquote: Kreditnehmer:innen können in der Regel höchstens 90 % des Wertes der Immobilie als Darlehen in Anspruch nehmen.
- Eigenkapitalquote: Mindestens 20 % des Kaufpreises samt Nebengebühren müssen durch Eigenkapital abgedeckt sein.
- Schuldendienstquote: Maximal 40% des Nettohaushaltseinkommens dürfen für die Kreditrückzahlung aufgewendet werden.
- Laufzeitbegrenzung: Darlehen sind innerhalb von 35 Jahren vollständig zurückzuzahlen.

Diese Anforderungen sollten zu einer stabilen Finanzierungsstruktur und zur Verhinderung einer Überhitzung des Marktes beitragen. Die Entscheidung, die Verordnung nicht zu verlängern, basiert auf der Einschätzung, dass sich die wirtschaftliche Situation und die Stabilität des österreichischen Immobilienmarktes verbessert haben. Zudem wurde erkannt, dass die Verordnung für zahlreiche Kaufinteressierte eine Hürde darstellt und ihnen den Zugang zum Markt erschwert.
Änderungen für Käufer:innen durch den Wegfall der KIM-Verordnung
Das Auslaufen der KIM-Verordnung eröffnet zahlreiche Chancen für Käufer:innen:
- Erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung: Ohne diese strengen Vorgaben profitieren Käufer:innen von flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten.
- Vereinfachter Marktzugang: Insbesondere Erstkäufer:innen und junge Familien haben einen leichteren Zugang zu Immobilien, da keine gesetzlich vorgegebenen Eigenkapitalquoten mehr verlangt werden.
- Breitere Auswahl an Marktangeboten: Die Lockerung der Vorschriften kann zu einer größeren Vielfalt an Finanzierungsprodukten führen. Das würde den Wettbewerb unter den Kreditinstituten steigern und potenziell bessere Konditionen für Käufer:innen ermöglichen.
Auswirkungen auf Zinssätze und Tilgungspläne
Die neuen Richtlinien könnten sich auch erheblich auf die Zinssätze und Tilgungspläne auswirken. So könnten Banken die Zinsen erhöhen, um höhere Risikoaufschläge auszugleichen. Zudem wäre es möglich, dass die Laufzeiten der Kredite verlängert werden. Kreditnehmer:innen sollten deshalb ihre Finanzierungsstrategien überdenken und entsprechend anpassen.
Viele Immobilienkäufer:innen suchen inzwischen nach Alternativen zur traditionellen Baufinanzierung. Staatliche Förderprogramme bieten häufig attraktive Konditionen und Zuschüsse.
Experten gehen davon aus, dass der Wegfall der strengen Regeln zur Kreditvergabe die Nachfrage nach Immobilien beeinflussen wird. Durch den vereinfachten Zugang zum Kapitalmarkt sollten wieder mehrere potentielle Käufer und Käuferinnen die Möglichkeit bekommen, ihre Traumimmobilie zu finanzieren. Diese Entwicklungen könnten sich auch auf die Preisgestaltung auswirken. Bei einer steigender Nachfrage könnten die Immobilienpreise nach längerer Stagnation wieder in einen leichten Aufschwung kommen.

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