Modellhaus und Sparschwein auf Münzen: Symbol für mehr Finanzierungsleistung

Was ist die KIM-Verordnung?

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) trat in Kraft, um klare Richtlinien für Kredite festzulegen und eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität zu verhindern. Unter anderem werden darin Vorgaben für die Kreditvergabe definiert, um eine Überschuldung der Kreditnehmer:innen zu verhindern und die Stabilität des Finanzmarktes zu fördern.

Die KIM-Verordnung umfasst folgende Regelungen:

  • Beleihungsquote: Kreditnehmer:innen können in der Regel höchstens 90 % des Wertes der Immobilie als Darlehen in Anspruch nehmen.
  • Eigenkapitalquote: Mindestens 20 % des Kaufpreises samt Nebengebühren müssen durch Eigenkapital abgedeckt sein.
  • Schuldendienstquote: Maximal 40% des Nettohaushaltseinkommens dürfen für die Kreditrückzahlung aufgewendet werden.
  • Laufzeitbegrenzung: Darlehen sind innerhalb von 35 Jahren vollständig zurückzuzahlen.
Glückliches Paar beim Einzug nach erfolgreichem Hauskauf

Diese Anforderungen sollten zu einer stabilen Finanzierungsstruktur und zur Verhinderung einer Überhitzung des Marktes beitragen. Die Entscheidung, die Verordnung nicht zu verlängern, basiert auf der Einschätzung, dass sich die wirtschaftliche Situation und die Stabilität des österreichischen Immobilienmarktes verbessert haben. Zudem wurde erkannt, dass die Verordnung für zahlreiche Kaufinteressierte eine Hürde darstellt und ihnen den Zugang zum Markt erschwert.

Änderungen für Käufer:innen durch den Wegfall der KIM-Verordnung

Das Auslaufen der KIM-Verordnung eröffnet zahlreiche Chancen für Käufer:innen:

  • Erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung:  Ohne diese strengen Vorgaben profitieren Käufer:innen von flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Vereinfachter Marktzugang: Insbesondere Erstkäufer:innen und junge Familien haben einen leichteren Zugang zu Immobilien, da keine gesetzlich vorgegebenen Eigenkapitalquoten mehr verlangt werden.
  • Breitere Auswahl an Marktangeboten: Die Lockerung der Vorschriften kann zu einer größeren Vielfalt an Finanzierungsprodukten führen. Das würde den Wettbewerb unter den Kreditinstituten steigern und potenziell bessere Konditionen für Käufer:innen ermöglichen.

Auswirkungen auf Zinssätze und Tilgungspläne

Die neuen Richtlinien könnten sich auch erheblich auf die Zinssätze und Tilgungspläne auswirken. So könnten Banken die Zinsen erhöhen, um höhere Risikoaufschläge auszugleichen. Zudem wäre es möglich, dass die Laufzeiten der Kredite verlängert werden. Kreditnehmer:innen sollten deshalb ihre Finanzierungsstrategien überdenken und entsprechend anpassen.

Viele Immobilienkäufer:innen suchen inzwischen nach Alternativen zur traditionellen Baufinanzierung. Staatliche Förderprogramme bieten häufig attraktive Konditionen und Zuschüsse.

Experten gehen davon aus, dass der Wegfall der strengen Regeln zur Kreditvergabe die Nachfrage nach Immobilien beeinflussen wird. Durch den vereinfachten Zugang zum Kapitalmarkt sollten wieder mehrere potentielle Käufer und Käuferinnen die Möglichkeit bekommen, ihre Traumimmobilie zu finanzieren.  Diese Entwicklungen könnten sich auch auf die Preisgestaltung auswirken. Bei einer steigender Nachfrage könnten die Immobilienpreise nach längerer Stagnation wieder in einen leichten Aufschwung kommen.

Modellhaus und Sparschwein auf Münzen: Symbol für Wegfall der KMI-Verordnung