Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

B

Bestellerprinzip

Bestellerprinzip – ab dem 01.01.23 darf zukünftig für Mietwohnungen, die in jeglicher Art inseriert bzw. ausgehangen werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen). Vom Mieter darf nur eine Provision verlangt werden, wenn dieser an ein Maklerbüro herangetreten ist, und mit dem Makler vor dem aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart.

Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung – mit der Bonitätsprüfung stellt der Makler sicher, dass der potenzielle Käufer einer Immobilie auch tatsächlich über die finanziellen Mittel verfügt, um diese zu bezahlen. Die Maßnahme bietet dem Eigentümer Sicherheit beim Vertragsabschluss und beugt Finanzierungsproblemen seitens der Interessenten vor.

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