Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

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Miteigentum

Miteigentum – Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Miteigentum an einer Liegenschaft kann nur nach Bruchteilen, nicht nach örtlich oder räumlich bestimmten Teilen begründet werden. Eine Sonderform des Miteigentums ist das Wohneigentum.

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