Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

K

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz – der Kündigungsschutz im mietrechtlichen Sinn bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kündigen kann.

Kaufvertrag

Kaufvertrag – endlich wurde die Immobilie gefunden, die man erwerben möchte. Jetzt wünscht sich jeder Käufer oder Mieter so schnell wie möglich einzuziehen oder mit der Renovierung zu beginnen. Vorher kommt aber noch eine Hürde, der Kaufvertrag. In Österreich kann der Kaufvertrag für Immobilien formfrei z. B. auch als mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Zum Schutz der Vertragsparteien sollte er aber schriftlich fixiert und von einem Notar beglaubigt werden, um die Echtheit der Unterschriften zu beurkunden.

Zusätzlich muss der Eintragungsgrundsatz im Grundbuch beachtet werden. In Österreich ist für die Eigentumsübertragung einer Immobilie nicht der Kaufvertrag ausschlaggebend, sondern der Eintrag ins Grundbuch. Deshalb ist der Immobilienkaufvertrag erst rechtskräftig, wenn die Eingabe bei Gericht erfolgt ist. Erst mit dem geänderten Grundbucheintrag ist der Kauf wirklich abgeschlossen.

Aktuelle Highlights