Kündigungsschutz
Kündigungsschutz – der Kündigungsschutz im mietrechtlichen Sinn bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kündigen kann.
Seit 10 Jahren steht BAMBERGER IMMOBILIEN für Kompetenz, Zuverlässigkeit und individuelle Beratung in der Immobilienbranche. Gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern haben wir diese Meilensteine erreicht und blicken voller Stolz auf die vergangenen Jahre zurück. Auf die nächsten erfolgreichen Jahre – danke für Ihr Vertrauen!
Unser ImmobilienangebotWir von BAMBERGER IMMOBILIEN wissen, dass nicht jeder sich täglich mit Immobilien beschäftigt. Geraten Sie bei dem ein oder anderen Fachbegriff ins Stocken, sind Sie hier richtig, denn wir bieten Ihnen kurze und übersichtliche Erklärungen zu den wichtigsten Themen. Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Gerne nehmen wir uns persönlich Zeit für Sie.
Kündigungsschutz – der Kündigungsschutz im mietrechtlichen Sinn bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kündigen kann.
Kaufvertrag – endlich wurde die Immobilie gefunden, die man erwerben möchte. Jetzt wünscht sich jeder Käufer oder Mieter so schnell wie möglich einzuziehen oder mit der Renovierung zu beginnen. Vorher kommt aber noch eine Hürde, der Kaufvertrag. In Österreich kann der Kaufvertrag für Immobilien formfrei z. B. auch als mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Zum Schutz der Vertragsparteien sollte er aber schriftlich fixiert und von einem Notar beglaubigt werden, um die Echtheit der Unterschriften zu beurkunden.
Zusätzlich muss der Eintragungsgrundsatz im Grundbuch beachtet werden. In Österreich ist für die Eigentumsübertragung einer Immobilie nicht der Kaufvertrag ausschlaggebend, sondern der Eintrag ins Grundbuch. Deshalb ist der Immobilienkaufvertrag erst rechtskräftig, wenn die Eingabe bei Gericht erfolgt ist. Erst mit dem geänderten Grundbucheintrag ist der Kauf wirklich abgeschlossen.