Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

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Dienstbarkeit

Dienstbarkeit – eine Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen sein. Sie dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück (dienendes Grundstück), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht.

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