Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

F

Fruchtgenuss

Fruchtgenuss – Fruchtgenuss ist eine Personaldienstbarkeit, die dem Berechtigten vertraglich das dingliche Recht einräumt, eine zugesprochene fremde Sache uneingeschränkt unter Schonung der Substanz zu nutzen. Gegenstand des Fruchtgenussrechtes können bewegliche und unbewegliche Sachen sein. Die Dienstbarkeit erlischt mit dem Tod des Fruchtgenussberechtigten.

Aktuelle Highlights