Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

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Provision

Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit. Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes (Willenseinigung).

Provision Kauf
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes gelten die in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt beim Kauf 3% des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer.

Provision Miete
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes gelten die in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt je nach Art des Mietvertrages und der Mietdauer 1 bis 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.

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