Reallast
Reallast – dingliches Recht an einer fremden Sache, das den jeweiligen Eigentümer der Sache zu einem positiven Tun verpflichtet. Die wichtigste Reallast ist das Ausgedinge. Dabei handelt es sich um die auf einem Bauerngut ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistung zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers. Reallasten entstehen mit der grundbücherlichen Eintragung. Inhalt und Umfang des Rechtes müssen möglichst genau angegeben werden.