Wohnzimmer in Schwarz/Weiß

A

After-Sale-Leistung

After-Sale-Leistung – mit After-Sales-Leistungen bezeichnen wir jeden Service, den wir Kunden nach dem Kauf oder der Anmietung einer Immobilie anbieten. Dazu gehören typische Dinge wie die Vermittlung eines Umzugsservices, aber auch ganz besondere Unterstützung wie die Empfehlung einer guten Schule für Ihre Kinder.

Anderkonto – Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut für die Verwahrung von Fremdgeldern.

B

Bestellerprinzip

Bestellerprinzip – ab dem 01.01.23 darf zukünftig für Mietwohnungen, die in jeglicher Art inseriert bzw. ausgehangen werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen). Vom Mieter darf nur eine Provision verlangt werden, wenn dieser an ein Maklerbüro herangetreten ist, und mit dem Makler vor dem aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart.

Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung – mit der Bonitätsprüfung stellt der Makler sicher, dass der potenzielle Käufer einer Immobilie auch tatsächlich über die finanziellen Mittel verfügt, um diese zu bezahlen. Die Maßnahme bietet dem Eigentümer Sicherheit beim Vertragsabschluss und beugt Finanzierungsproblemen seitens der Interessenten vor.

D

Dienstbarkeit

Dienstbarkeit – eine Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen sein. Sie dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück (dienendes Grundstück), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht.

E

Energieausweis

Energieausweis – verkaufen, vermieten oder verpachten Sie als Eigentümer Ihre Immobilie in Österreich, ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Das Dokument kann nur von qualifizierten Gewerbetreibenden ausgestellt werden und gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie.

Erben/Vererben

Erben/Vererben – strukturierter vorausschauend geplanter Vermögensübergang im Falle des Ablebens bedarf einiger Überlegung. Wir raten: Erstellen Sie ein Testament! Wenn Sie ein Testament mit Ihren letzten Wünschen klar und deutlich formuliert und unterfertig haben, entscheidet Ihr Wille. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die mitunter erheblich von Ihrem Willen abweichen kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufbewahrung: Sie können das Dokument zu Hause oder beim Rechtsbeistand Ihres Vertrauens verwahren.

Exposé

Exposé – das Exposé ist die Visitenkarte einer zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Immobilie. In dem Dokument finden Interessenten alle nötigen Informationen zum Objekt. Typischerweise werden dort unter anderem Angaben zur Größe, Lage und Ausstattung sowie die Preisvorstellungen, Immobilienbilder und ein Beschreibungstext veröffentlicht.

F

Fruchtgenuss

Fruchtgenuss – Fruchtgenuss ist eine Personaldienstbarkeit, die dem Berechtigten vertraglich das dingliche Recht einräumt, eine zugesprochene fremde Sache uneingeschränkt unter Schonung der Substanz zu nutzen. Gegenstand des Fruchtgenussrechtes können bewegliche und unbewegliche Sachen sein. Die Dienstbarkeit erlischt mit dem Tod des Fruchtgenussberechtigten.

G

Grundbuch

Grundbuch – öffentliches Verzeichnis, aus dem die Rechtsverhältnisse an Liegenschaftenersehen werden können. Grundbücher werden von den Bezirksgerichten geführt und können von jedermann eingesehen werden.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer – die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrssteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % von der Gegenleistung.

Grundriss

Grundriss – der Grundriss ist eine schematische Darstellung, der die räumliche Aufteilung einer Immobilie veranschaulicht. Er stellt einen wichtigen Bestandteil des Exposés dar. Dank des maßstabsgetreuen Dokuments können sich die Betrachter ein genaues Bild von der Immobilie machen und bauliche Veränderungen oder die künftige Einrichtung planen.

Grundsteuer

Grundsteuer – es handelt sich hierbei um eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen. Die Grundsteuer ist an die jeweilige Gemeinde abzuführen.

H

Home-Staging

Home-Staging – die Aufgabe vom Home Staging besteht darin, die Vorzüge des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks ins rechte Licht zu rücken, um die Vorteile der Immobilie zu betonen. Sind die Häuser und Wohnungen bereits ansprechend eingerichtet, ist es für potentielle Käufer leichter, sich einen Wohnalltag in der Immobilie vorzustellen.

I

Informationspflicht

Informationspflicht – § 30 b KSchG: Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Maklervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Rücksicht eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche Übersicht zu geben. Aus dieser Übersicht sollte hervorgehen, dass er als Makler einschreitet und über sämtliche, dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts voraussichtlich entstehenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovision informiert. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist gesondert anzuführen. Wenn ein eventuelles wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zwischen Makler und dem vermittelten Dritten im Sinn des § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG vorliegt, ist darauf unverzüglich hinzuweisen. Wenn der Immobilienmakler kraft Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein kann, muss ebenfalls darauf hingewiesen werden. Bei erheblicher Änderung der Verhältnisse hat der Immobilienmakler die Übersicht demzufolge richtigzustellen. Erfüllt der Makler diese Pflichten nicht spätestens vor Vertragserklärung des Auftraggebers zum vermittelten Geschäft, so gilt § 3 Abs. 4 MaklerG. Der Immobilienmakler hat dem Auftraggeber die nach § 3 Abs. 3 MaklerG erforderlichen Nachrichten schriftlich mitzuteilen. Zu diesen zählen jedenfalls auch sämtliche Umstände, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind.

Interessentendatenbank

Interessentendatenbank – die Interessentendatenbank ist ein Service für Eigentümer. Dort sammeln wir alle bei uns hinterlegten Suchanfragen von Interessenten und können auf direktem Weg nach potenziellen Käufern oder Mietern für Ihre Immobilie suchen.

K

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz – der Kündigungsschutz im mietrechtlichen Sinn bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kündigen kann.

Kaufvertrag

Kaufvertrag – endlich wurde die Immobilie gefunden, die man erwerben möchte. Jetzt wünscht sich jeder Käufer oder Mieter so schnell wie möglich einzuziehen oder mit der Renovierung zu beginnen. Vorher kommt aber noch eine Hürde, der Kaufvertrag. In Österreich kann der Kaufvertrag für Immobilien formfrei z. B. auch als mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Zum Schutz der Vertragsparteien sollte er aber schriftlich fixiert und von einem Notar beglaubigt werden, um die Echtheit der Unterschriften zu beurkunden.

Zusätzlich muss der Eintragungsgrundsatz im Grundbuch beachtet werden. In Österreich ist für die Eigentumsübertragung einer Immobilie nicht der Kaufvertrag ausschlaggebend, sondern der Eintrag ins Grundbuch. Deshalb ist der Immobilienkaufvertrag erst rechtskräftig, wenn die Eingabe bei Gericht erfolgt ist. Erst mit dem geänderten Grundbucheintrag ist der Kauf wirklich abgeschlossen.

M

Miteigentum

Miteigentum – Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Miteigentum an einer Liegenschaft kann nur nach Bruchteilen, nicht nach örtlich oder räumlich bestimmten Teilen begründet werden. Eine Sonderform des Miteigentums ist das Wohneigentum.

P

Provision

Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit. Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes (Willenseinigung).

Provision Kauf
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes gelten die in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt beim Kauf 3% des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer.

Provision Miete
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes gelten die in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt je nach Art des Mietvertrages und der Mietdauer 1 bis 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.

R

Reallast

Reallast – dingliches Recht an einer fremden Sache, das den jeweiligen Eigentümer der Sache zu einem positiven Tun verpflichtet. Die wichtigste Reallast ist das Ausgedinge. Dabei handelt es sich um die auf einem Bauerngut ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistung zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers. Reallasten entstehen mit der grundbücherlichen Eintragung. Inhalt und Umfang des Rechtes müssen möglichst genau angegeben werden.

Rechtliches beim Kauf

Rechtliches beim Kauf – die wichtigen Fragen zum Kauf sollten vertraglich geklärt werden. Ein großes Augenmerk ist bei der Vorbereitung auf die vertraglichen Absprachen zu legen. Die Finanzierung steht im Mittelpunkt. Deshalb müssen die Vertragsbedingungen im Darlehensvertrag auf alle Fälle mit den entsprechenden Anforderungen im Kaufvertrag übereinstimmen. Achten Sie besonders darauf, dass die Bank keine anderen Forderungen an die Auszahlung des Kaufpreises legt als vertraglich vereinbart wurde.

S

Secret-Sale

Secret-Sale – mit einem Secret-Sale bezeichnen wir die diskrete Vermittlung einer Immobilie. Dank guter Verbindungen in der Region können wir Immobilien auf direktem Wege anbieten, ohne die Privatsphäre des Eigentümers unnötig durch Veröffentlichung von Fotos oder persönlichen Daten zu stören.

Suchauftrag

Suchauftrag – über den Suchauftrag können Sie als Interessent bei uns Ihr Kauf- oder Mietinteresse hinterlegen. Sie teilen uns mit, welche Immobilie Sie sich wünschen, welche Voraussetzungen diese mitbringen muss und in welcher Lage Sie diese suchen. Findet ein passendes Haus oder eine passende Wohnung den Weg in unser Portfolio, kontaktieren wir Sie und stellen auf Wunsch die Verbindung zum Eigentümer her.

V

Veräußerungs- und Belastungsverbot

Veräußerungs- und Belastungsverbot – Verpflichtung des Eigentümers, sein Eigentum nicht zu übertragen und nicht zu belasten. Kann auf gesetzlichen Bestimmungen, auf gerichtlicher Verfügung oder auf einem Vertrag beruhen.

Verkehrswert

Verkehrswert – der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Wert einer Immobilie und bildet somit die Grundlage für die Preisfindung. In einem festgelegten Verfahren werden verschiedene Faktoren rund um die Immobilie und Marktlage berücksichtigt und so der Marktwert des Hauses oder der Wohnung bestimmt.

Virtueller Rundgang

Virtueller Rundgang – dank eines virtuellen Rundgangs haben Interessenten die Möglichkeit, eine Immobilie digital zu besichtigen, um sich ein genaues Bild zu machen und ein besseres Raumgefühl zu erhalten, noch bevor sie das Objekt vor Ort besichtigen. Auf diese Weise können potenzielle Mieter oder Käufer besser beurteilen, ob das Haus oder die Wohnung tatsächlich für sie infrage kommt. Speziell bei internationalen Immobilienkäufern ist ein virtueller Rundgang eine sehr ansprechende und hilfreiche Unterstützung bei der Auswahl.

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht – das Vorkaufsrecht ist das Recht zu verlangen, dass eine Sache zuerst dem Vorkaufsberechtigten angeboten wird, wenn ein Verkauf beabsichtigt ist. Es ist ein höchstpersönliches Recht, das durch Eintragung im Grundbuch gegen den jeweiligen Eigentümer wirksam ist.

W

Wertgutachten

Wertgutachten – beim Wertgutachten wird der Verkehrswert der Immobilie von Experten ermittelt. Das Gutachten enthält eine genaue Bestandsaufnahme der Immobilie und bezieht Faktoren wie Lage, Zustand und Alter der Immobilie in die Berechnung ein. In bestimmten Fällen wie einer Erbschaft oder Scheidung, aber auch generell vor dem Verkauf, ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen und diesen im Vorfeld mittels eines Gutachtens bestimmen zu lassen.

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